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Schonzeiten Bachforelle: 16. Oktober bis 15. April * Nur in fließenden Gewässern. In stehenden Gewässern besteht keine Schonzeit. Ganzjährige Schonzeit genießen außerdem: Bitterling, Elritze, Gründling, kleiner Stichling, Moderlieschen, Schlammpeitzker, Schmerle, Steinbeißer, Neunaugen, Edelkrebs und sämtliche Muscheln. Sollten Exemplare dieser Arten beim Angeln oder beim Köderfischfang mitgefangen werden, sind sie mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln und unverzüglich in das Gewässer zurückzusetzen.
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