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Schonzeiten

Bachforelle: 16. Oktober bis 15. April
Bachsaibling*: 16. Oktober bis 15. April
Regenbogenforelle*: 16. Oktober bis 15. April
Barbe: 01. Mai bis 31. Juli
Hecht: 01. Februar bis 31. März
Wels: 01. Mai bis 30. Juni
Rapfen: 01. April bis 30. Juni
Zander: 01. April bis 31. Mai

* Nur in fließenden Gewässern. In stehenden Gewässern besteht keine Schonzeit.

Ganzjährige Schonzeit genießen außerdem: Bitterling, Elritze, Gründling, kleiner Stichling, Moderlieschen, Schlammpeitzker, Schmerle, Steinbeißer, Neunaugen, Edelkrebs und sämtliche Muscheln.

Sollten Exemplare dieser Arten beim Angeln oder beim Köderfischfang mitgefangen werden, sind sie mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln und unverzüglich in das Gewässer zurückzusetzen.

 

Änderungen und Irrtümer vorbehalten